Batterieverordnung

Hinweis gem. § 18 Abs. 1 S. 2 BattG
Wir sind gemäß den Regelungen des Batteriegesetzes verpflichtet, darauf hinzuweisen,
dass gebrauchte Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie sind als Verbraucher gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben.
Sie können Ihre Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben,
wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden.
Gerne können Sie die von uns vertriebenen Batterien und Akkumulatoren auch an uns zurücksenden.Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie die Batterien/Akkus bitte ausreichend frankiert an die untenstehende Adresse welche unter „Rechtliche Vorabinformationen" des Verkäufers angegeben ist.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der nachstehend abgebildeten Zeichen,
bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die
Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen.
Die chemischen Symbole haben die folgende Bedeutung:

Pb = Batterie/Akku enthält Blei

Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium

Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

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